Corona-Impftote dürfen nicht obduziert werden

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Leak von vertraulichen Dokumenten: Corona-Impftote dürfen nicht obduziert werden

Quelle: https://www.anonymousnews.ru

Todesopfer, die im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung stehen, dürfen nicht obduziert werden. Das belegt ein brisantes Dokument der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, welches uns durch einen Whistleblower zugespielt wurde und dessen Veröffentlichung nicht nur immensen politischen Zündstoff birgt, sondern aller Voraussicht nach eine Welle der Empörung auslösen wird.

von Günther Strauß

Dem Nachrichtenportal anonymousnews.ru wurde über einen Whistleblower ein brisantes Dokument der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zugespielt. Das Schreiben datiert auf den 10. Februar 2021 und ist an einen Rechtsmediziner adressiert. Absender und Verfasser ist der amtierende Generalstaatsanwalt von Stuttgart, Achim Brauneisen, der in dem Schriftstück die generelle Durchführung von Obduktionen an kurz nach der Corona-Impfung verstorbenen Personen kategorisch ablehnt, vor allem weil sich angeblich in “keinen seriösen Quellen fassbare Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen” recherchieren ließen. “Weder auf der Homepage des RKI noch des Paul-Ehrlich-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise.” Einen nach der Strafprozessordnung für eine Leichenöffnung erforderlichen Anfangsverdacht für einen unnatürlichen Tod oder ein Fremdverschulden könne er nicht erkennen.

zum Bericht: https://www.anonymousnews.ru/2021/03/15/leak-corona-impftote-duerfen-nicht-obduziert-werden/

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