Der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt.

Johann Christoph Friedrich von Schiller deutscher Arzt, Dichter und Philosoph (1759-1805)

Mensch vs. Person

Um die nachfolgenden Inhalte besser verstehen- und durchschauen zu können, müssen wir erst den Unterschied von Mensch (geistig sittliches Wesen) und Person (Fiktion) erkennen.

Mit der Unterschrift der Mutter auf der Geburtsurkunde erschafft der Staat eine fiktive Person, die gleichlautend auf den Namen "hört" wie das lebendige, neugeborene Wesen. Da der Staat der Schöpfer dieser Person ist, kann er auch Rechte und Pflichten definieren (Gesetze) und über diese Personen ausüben. Solange wir uns mit dieser fiktiven Person (in der Matrix) identifizieren, unterstellen wir uns den Statuten des Staates, welches im 1. Paragraphen des BGB sehr trefflich formuliert wird (übrigens eines der wenigen Vorkommnisse der Bezeichnung Mensch in Gesetzestexten, was aber durchaus logisch ist):

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt
mit der Vollendung der Geburt.

Menschenrechte

Hier müsste eigentlich von Personen­rechte gesprochen werden (das Wort Mensch wird hier umdefiniert - wäre wohl zu offen­sichtlich gewesen). Als Mensch im substanziellen Sinne haben wir bereits alle von Gott gegebenen Rechte - wie können diese Rechte also "beschnitten" werden? Im letzten Satz des Artikels 29 der sogenannten Menschen­rechte werden sodann alle vorangegangen Artikel ab adsurdum geführt:

Artikel 29 - Grundpflichten; Schranken der Menschenrechte

  1. Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.
  2. Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschliesslich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
  3. Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Das Spiel des Lebens

Hier ein paar wichtige Videos zum Ver­ständ­nis Mensch vs. Person, die man unbe­dingt gesehen und ver­inner­licht haben sollte:

Geschäftsführer ohne Auftrag?