Das Illegale tun wir sofort. Das Verfassungswidrige dauert etwas länger.
Die Souveränität Deutschlands
Politiker sprechen ab und an auch Klartext
Selbst die Politiker geben hin und wieder offen vor der Kamera zu, dass die Menschen durch Wahlen nichts bewirken können und dass das, was vor der Wahl versprochen wurde, nach der Wahl keinerlei Gültigkeit mehr hat. Nachfolgend führe ich dazu einige Aussagen von Politikern als Zitate an. Die Videoauschnitte zu diesen finden Sie am Ende des Buches im Quellenverzeichnis. Laden Sie sich die Videos gern herunter. Wer weiß, wie lange diese noch online verfügbar sind...
Angela Merkel:
„Man kann sich nicht darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt. Und wir müssen damit rechnen, dass das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann.”(3)
Zum 60-jährigen Bestehen der CDU im Juni 2005 sprach sie dann auch ganz offen und unverhohlen aus: „Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.“(4)
Das ist schon ein starkes Stück! Uns werden also öffentlich vor laufender Kamera die demokratischen und damit auch die freiheitlichen und sozialen Rechte abgesprochen. Und was machen die Deutschen? Wählen sie alle paar Jahre brav wieder...
Horst Seehofer:
Recht unverblümt sagte auch Herr Seehofer in der Sendung „Pelzig“ im Mai 2010, dass Politiker ohnehin nichts zu entscheiden haben. Sein genauer Wortlaut: „Denn es ist so, wie Sie sagten. Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt. Und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden.“(5)
Betreffend einer Positivliste für Arzneimittel wurde er von einer Journalistin gefragt: „Heißt es denn, dass die Lobby wirklich so stark war, die Pharmalobby gegen die Politik, und Sie dann da quasi zurückziehen mussten?“, und offenbart mit seiner Antwort, wer in Wirklichkeit die Politik im Land bestimmt: „]a, das ist so seit 30 fahren, bis zur Stunde, dass sinnvolle, strukturelle Veränderungen, auch im Sinne von mehr sozialer Marktwirtschaft, im deutschen Gesundheitswesen nicht möglich sind wegen des Widerstandes der Lobbyverbände. (...) Ich kann Ihnen nur beschreiben, dass es so ist und dass es so abläuft, und das sehr wirksam.“(6)
Lobbyverbände und Industrie bestimmen also die Politik, wohingegen die „gewählten“ Politiker somit nur Politikdarsteller sind und nichts anderes. Und das Volk jubelt diesen Darstellern auch noch eifrig zu.
Sondersituation Deutschlands
Da wir nun etwas warm geworden sind, gehen wir über zu noch interessanteren Aussagen unserer „Volksvertreter“, hier einmal Wolfgang Schäuble auf dem European Banking Congress 2011 in Frankfurt/Main: „...und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen. Und deswegen ist der Versuch, in der europäischen Einigung eine neue Form von ,governance’ zu schaffen. Wo eben es nicht eine Ebene, die für alles zuständig ist, und die dann im Zweifel durch völkerrechtliche Verträge bestimmte Dinge auf andere überträgt. Nach meiner festen Überzeugung ist für das 21. Jahrhundert ein sehr viel zukunftsweisenderer Ansatz, als der Rückfall in die Regelungsmonopolstellung des klassischen Nationalstaates vergangener Jahrhunderte.“(7) (Original-Wortlaut!)
Zwei wichtige Punkte sprach Schäuble hier an:
1. Dass Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkriegs zu keinem Zeitpunkt mehr souverän war.
2. Ziel: Abschaffung der Nationalstaaten und das Einführen einer neuen „governance“ (Regierungsgewalt) in Europa, im Sinne der Finanzoligarchen.
Bei einem Landesparteitag der SPD in Nordrhein-Westfalen 2010 sagte Sigmar Gabriel, dass wir eigentlich keine Bundesregierung haben und Merkel „Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation“ in Deutschland sei: „Ich sage euch, wir haben gar keine Bundesregierung. Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland. Das ist das, was sie ist.“(8)
Gregor Gysi setzte dann noch das i-Tüpfelchen obendrauf, als er im August 2013 vor laufender Kamera auf dem TV-Sender Phoenix Folgendes preisgab: „Aber das Verhältnis müssen wir doch mal klären. Ich meine, also ich muss Ihnen ganz ernsthaft sagen, dass das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wir haben nicht das fuhr 1945. Wir haben das fahr 2013. Könnte man das nicht mal aufheben und die Besatzung Deutschlands beenden? Also ich finde, das wird höchste Zeit.“(9)
Was bereits viele Deutsche und erst recht ganz viele Menschen im Ausland schon lange wissen, ist die Tatsache (und somit Schäubles Aussage zuvor untermauernd), dass die BRD tatsächlich nicht souverän, Deutschland immer noch von den Alliierten besetzt ist und das Besatzungsstatut nach wie vor gilt. Dazu gleich noch mehr...
Wenn wir nun die Aussagen der anderen Politiker mit hinzunehmen‚ dann müssen wir schlussfolgern, dass die BRD kein souveräner Staat ist und sein kann, sondern nach wie vor, wie es im Grundgesetz (GG) überall für jedermann zu lesen geschrieben ist, bloß eine Wirtschafts— und Verwaltungseinheit darstellt. Von „Staat“ ist im GG auch nirgends die Rede, sondern von „Geschäftsbereichen“ und „Geschäfte führen“. Hier ist der dortige Art. 65 sehr augenöffnend. Im Art. 133 steht es dann auch noch ganz deutlich, was die BRD ist: vereinigtes Wirtschaftsgebiet. Selbst auf der Internetseite der Bundesregierung findet man eine Geschäftsordnung, wo nur von „Geschäften“, „Geschäftsbereichen“ und „Geschäftsführung“ die Rede ist. Die deutsche Sprache ist sehr genau und meint auch genau das, was sie aussagt. Jetzt macht auch die Aussage Sigmar Gabriels „Merkel ist Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation“ (also = Firma) umso mehr Sinn. Auch die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand zeigt schon auf, dass hier Firmen am „regieren“ sind, die genau wie alle anderen Firmen umsatzbesteuert werden. Selbst der deutsche Bundestag hat eine Umsatzsteuer-ID. Ein Staat kann aber niemals umsatzsteuerpflichtig sein! Das sollte er zumindest nicht...(10)
Wenn Sie sich umblicken, haben wir heute kaum noch „Ämter“ und „Behörden“, sondern überwiegend Verwaltungen. Oder haben Sie es nicht mitbekommen, dass wir z.B. keine Einwohnermeldeämter (heute Stadt XY, Bürgerbüro, Kundenzentrum...) und keine Arbeitsämter (heute „Agentur für Arbeit“) mehr haben oder dass die Sozialämter in ihrer ursprünglichen Form weitestgehend abgeschafft wurden („Jobcenter“)? Nein? Ja, das ist schon eine Kunst für sich, diese Privatisierung von Ämtern vor den Augen der ganzen Öffentlichkeit zu vollziehen, und kaum jemand kapiert es. Und die restlichen „Ämter“ im Namen hat man nur noch zum Wahren des Scheins gelassen. Denn neben der BRD, der Bundesregierung, der Städte und Kommunen, sind sogar Gerichte und Finanzämter im amerikanischen Firmenregister Dun & Bradstreet als amerikanische Handelsunternehmen eingetragen. Auf www.upik.de können Sie dies selbst nachprüfen. Die Bundesrepublik Deutschland z.B. hat die D-U-N-S® Firmen-ID 341611478, mit dem amerikanischen Industriebranchencode 9199 (Branche Landesregierungen) und Joachim Gauck als Hauptverantwortlichen eingetragen. Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft sind dort ebenfalls als Firmen eingetragen, wie auch andere Länder.
Nun könnten Kritiker meinen, dass man dort so gut wie alles als Firma listet. Nein, das stimmt nicht. Auf eine Nachfrage hin, die vom Internetblog „Sommers Sonntag“ online Veröffentlicht wurde, stellte Bisno—de/D&B klar, dass ihre Datenbank ausschließlich Firmen und Gewerbetreibende (und Freiberufler) listet. Zudem steht in den D&B Richtlinien unter Punkt 1.6, wer in ihrer Datenbank eingetragen wird und überhaupt eine D-U-N-S Firmen-ID erhält: „This includes all businesses that contract with the US Government as well as all recipients of US Government grant money. D&B’s global policy regarding any ,entity’ that contacts a Global Customer Service Center and identifies themselves as either a US Government Contractor (Vendor) or a US Government Grantee...“ (Hervorhebung durch den Autor)
Das sind also Entitäten, die „Verträge mit der US-Regierung haben oder von dieser Geld erhalten“. Nun wird sich der Geschäftsführer einer kleinen oder mittelständischen Firma häufig selbst in dieser Datenbank finden und nichts von einem Vertrag mit der US-Regierung wissen. Nein, direkt nicht... aber indirekt sind alle Firmen in der BRD — Weil unter Besatzung — automatisch „Unter“-Firmen der US-Regierung, und diese ist Wiederum nur eine Unterfirma der dahinterstehenden Konzernokraten sowie der Hochfinanz, die international und über alle Grenzen hinweg agieren, wie wir später noch sehen werden.(11)
Was sich hier in Deutschland und weltweit abspielt, ist somit reinstes „Business“, wo Nationalstaaten und Souveränität nur noch als hauchdünnes Deckmäntelchen und das Wort „Demokratie“ als leere Worthülse zur Täuschung benutzt werden. Es sind alles Firmen und „juristische Personen“, die nach Handelsrecht und Firmenrecht agieren. Das ist alles nur Schein. Dies ist lediglich ein kleines Puzzleteil im großen Ganzen. Sollte das für Sie noch nicht ganz verständlich sein, haben Sie noch etwas Geduld. Nach dem nächsten Kapitel wird das Bild abgerundet sein und maßgeblich zum Verständnis beitragen.
Und wer heute immer noch behauptet, das GG sei unsere „Verfassung“, der sollte sich den dortigen Artikel 146 einmal durchlesen, wo klar und unmissverständlich geschrieben steht, dass das GG erst seine Gültigkeit verliert, nachdem sich das Volk in freier Entscheidung eine Verfassung gegeben hat. Ist dies jemals passiert bis zum heutigen Tage? Nein. Das kann auch nicht sein, wenn immer noch das Besatzungsstatut gilt, wir nach wie vor noch zigtausende amerikanische und britische Soldaten auf deutschem Boden stationiert haben und wir im Rahmen der o.g. BRD-Firmenstruktur von Geschäftsführern (Politikern) wie Zitronen ausgepresst werden — als Untertanen von Industrie und internationaler Hochfinanz. Und wenn das GG tatsächlich eine Verfassung wäre, hätte man diesen letzten Artikel dann auch gestrichen. Ganz einfach und logisch. Einfach mal das Hirn einschalten!
Kriegs- und völkerrechtlich betrachtet ist ein Grundgesetz keine Verfassung und kann es niemals sein, sondern nur ein provisorisches Gesetz unter Aufsicht einer Besatzungsmacht. Fakt! Lassen Sie sich nichts anderes einreden. Die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ als Adjektiv hat man damals einfach von Hitler übernommen, als dieser in den Gleichschaltungsgesetzen 1933 und 1934 die einzelnen Bundesstaaten und deren Staatsangehörigkeiten auflöste. Doch „deutsch“ ist eine Sprache oder Nationalität, aber kein Staat. Nationalität und Staatsangehörigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Im Personalausweis sollte daher eigentlich „Deutsches Reich“, „Deutschland“ oder „Bundesrepublik Deutschland“ stehen, alsodas, was das Wort Staatsangehörigkeit aussagt, die Angehörigkeit zu einem Staat, aber ganz sicher keine Adjektivform. Dies zeigt unmissverständlich, dass die BRD selbst definitiv kein „Staat“ ist. Man hat uns somit zu Staatenlosen ohne Rechte gemacht. Die BRD ist auch nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Letzteres ist auch nie untergegangen, sondern existiert nach wie vor. Damit ist das „Deutsche Reich“ gemeint, also das Kaiserreich Preußen mit seinen Bundesstaaten Königreich Preußen, Königreich Bayern usw. und nicht das von Hitler illegal installierte „Dritte Reich“. Da Rudolf Heß — damals Stellvertreter Hitlers, der mit allen Mühen einen Frieden mit England aushandeln wollte — ursprünglich unter der Weimarer Reichsverfassung vereidigt wurde, hätte er nach Absitzen seiner Gefängnisstrafe, sofern er von einer der alliierten Besatzermächte begnadigt worden wäre (wozu die Russen durchaus geneigt waren), eigentlich jederzeit das Recht gehabt, als einzig noch lebendes Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches seine Amtsgeschäfte wieder aufzunehmen und das Deutsche Reich (Weimarer Republik) wieder zu aktivieren. Direkt im Anschluss hätte er dann eine Nationalversammlung einberufen lassen‘ können, damit das Volk darüber abstimmen kann, ob es die Weimarer Verfassung wiederhaben möchte oder, was Wesentlich besser gewesen wäre, ob eine neue Verfassung ausgearbeitet und hinterher dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Denn selbst das Weimarer Reich hatte damals schon an Souveränität verloren und war unter Fremdverwaltung („Versailler Diktat“). Durch seinen „Suizid“ im Gefängnis half man Heß jedoch, schneller in die andere Welt überzugehen, und somit wurde dann nichts mehr aus der Sache (siehe dazu den Film „Geheimakte Heß“, in dem Zeugen zu Wort kommen, die den Mord an ihm bestätigen).
Dass das Deutsche Reich nie untergegangen ist, hat sogar das Bundesverfassungsgericht im Juli 1973 bestätigt: „Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f. ]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie ‘vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selhst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auflassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt ‚verankert’ (BVerfGE 2, 266 [277] Verantwortung für ‚Deutschland als Ganzes’ tragen — auch — die vier Machte (BVerfGE 1, 351 [362f, 367]).“
Daran hat auch der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus dem Jahre 1990 nichts geändert, Welcher aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag ist. Laut dem Bonner Vertrag von 1952 wurden hier wesentliche Einschränkungen zur „deutschen Souveränität“ beschlossen: das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Angelegenheiten, das Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Besatzungstruppen vor der Unterzeichnung eines Friedensvertrags und das Verbot der Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte inkl. von Massenvernichtungswaffen. Diese Einschränkungen und Eingriffe in die Souveränität wurden auch mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht abgeschafft und sind heute noch gültig. Bei einem der Treffen der Außenminister zu den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen im Juli 1990 gab der damalige Außenminister Hans-Dietrich Genscher als Erklärung folgenden interessanten Inhalt zu Protokoll: „Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind.“ (Hervorhebung durch den Autor)
Direkt im Anschluss heißt es im Protokoll: „Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu.“
Das ist schon ein ganz starkes Stück, finden Sie nicht auch? Bereits Carlo Schmid, einer der „Gründerväter“ des deutschen Grundgesetzes, gab in einer Grundsatzrede im September 1948 Folgendes preis: „...Wir haben nicht die Veifassung Deutschlands oder West-Deutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. (...) Aber über folgende Dinge sollte Einigkeit erzielt werden: Erstens, das Grundgesetz für dieses Staatsfragment muss gerade aus diesem, seinem inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär (aus sich selbst heraus; A.d.V.) entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn bestimmte Ereignisse eintreten sollten. Wann soll es außer Kraft treten? Ich glaube, dass über diesen Tag kein Zweifel bestehen kann. An dem Tage, an dem ein von dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.“
Und Theo Waigel gab auf dem Schlesiertreffen 1989 Folgendes Von sich: „...mit der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind... unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des Deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung.“
Die Stuttgarter Zeitung berichtet uns auch über Kanzlerin Merkel und Äußerungen ihrerseits zu den Zwei-plus-Vier-Verträgen und zur Souveränität Deutschlands:
„Als die Kanzlerin am Mittwoch bei ,StZ im Gespräch’ in Stuttgart nach dieser Thematik gefragt wurde, sprach sie davon, dass mit Zwei-plus-Vier ,eigentlich’ die Souveränität hergestellt worden sei. Aber im Zuge der Enthüllungen des Amerikaners Edward Snowden über die Spitzelaktivitäten Washingtons und Londons auf deutschem Boden ‚haben wir jetzt festgestellt’, dass es da noch spezielle Absprachen mit Briten, Amerikanern und Franzosen gab. Auf Deutsch: dass es mit der deutschen Souveränität doch nicht so weit her war.
In einem vertraulichen Briefwechsel hatte Konrad Adenauer, Bundeskanzler von 1949 bis 1963, den Westalliierten ihr Recht bekräftigt, unter gewissen Umständen die Brief- und Telefon-Kommunikation in Deutschland überwachen zu dürfen. Nachdem der Bundestag im jahr 1968 das sogenannte G-10-Gesetz beschlossen hatte, das die Kommunikationsüberwachung durch deutsche Sicherheitsdienste in engen Grenzen regelte, wurden die Schnüffel-Rechte der Briten, Franzosen und Amerikaner präzisiert.
In einer Verwaltungsvereinbarung Bonns mit den drei Westalliierten wurde geregelt, dass die alliierten Geheimdienste im Interesse der Sicherheit ihrer Streitkräfte den Bundesnachrichtendienst und den deutschen Verfassungsschutz um Brief- und Fernmeldekontrollen ersuchen konnten. Eine eigene Ausforsch-Erlaubnis erhielten sie nicht, für die Überwachungsaktionen galten die Vorgaben des bundesdeutschen Rechts. Als diese Vereinbarungen vor wenigen Wochen dank der ‚Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung’ ins Bewusstsein der Öflentlichkeit rückten, beeilte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), ihre Bedeutung kleinzureden. Keineswegs werde heute auf dieser Rechtsgrundlage herumspioniert, versicherte er. Seit der Wiedervereinigung im jahr 1990 habe es von den drei ehemaligen Westalliierten kein einziges Ersuchen an die deutschen Geheimdienste gegeben.
Allerdings bemühte sich die Bundesregierung angesichts der öffentlichen Empörung über die vermutete Bespitzelung durch britische und amerikanische Dienste um eine schnelle Flurbereinigung. ‚Wir haben jetzt die ganzen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Dienste genutzt, um diese alten 68er-Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den USA zu beenden’, sagte die Kanzlerin der Stuttgarter Zeitung, ‚ganz formell durch Verbalnoten-Austausch.’ Nach Angaben des Auswärtigen Amtes tauschten die vier betroffenen Außenministerien entsprechende Schreiben aus — ganz wie früher durch persönliche Übergabe der Schriftstücke. Am 2. August sei mit den Briten und Amerikanern, am 6. August mit den Franzosen der Noten-Austausch erfolgt, der die alten Vereinbarungen ‚in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst’ habe. ‚Ich glaube, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst’, sagte Merkel in Stuttgart. ‚Damit ist auch in diesem letzten Bereich unsere Souveränität hergestellt.’“(11a)
Ist das Problem aber damit Wirklich gelöst? Oder wurde das deutsche Volk wieder einmal mit ein paar Floskeln abgewimmelt
Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag hatte man zwar einen Teil der Probleme geregelt, unabhängig davon blieben aber zwei ungelöst, die ein Leser der Stuttgarter Zeitung anspricht:
„1. Der Zwei-plus- Vier- Vertrag ist aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag. Bislang haben weder Russland noch die Westmächte einen Friedensvertrag mit Deutschland. 2. Zweitens wurden nach dem Bonner Vertrag von 1952 vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen: a) das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Fragen, b) das Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags. c) Zudem wurde die Beschlussfassung vor den Beratungen mit den Siegermächten d) sowie die Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte, darunter der Massenvernichtungswaffe, verboten. Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier- Vertrag nicht abgeschafft und gelten ofiqziell bis heute. Anfang der I990er—]ahre hatten Großbritannien und Frankreich Angst vor Deutschland. Erinnernswert sind einige interessante Tatsachen: Als Jugoslawien 1991 zerfiel, erkannte Deutschland einseitig die Unabhängigkeit Sloweniens und Kroatiens an. Frankreich und Großbritannien stimmten dieser Entscheidung nicht zu. Im Gegenzug drohte Deutschland mit dem Ausstieg aus der Europäischen Gemeinschaft. Danach überredeten Paris und London den US-Präsidenten Bill Clinton, die US-Militärpräsenz in Deutschland um jeden Preis zu erhalten, um die deutsche Politik zu kontrollieren. Was im internationalen Umgang zählt, sind juristische Abkommen: Wir haben aus juristischer Sicht keinen Friedensvertrag. Und so lange sind wir auch nicht souverän. Und den anderen europäischen Ländern ist das ganz recht. Denn unter diesem Blickwinkel erscheint auch die Griechenland-Hilfe in einem anderen Licht. Von der Israel-Hilfe ganz zu schweigen.“(11a)
Ist das jetzt deutlich genug? Von vornherein waren somit Weder eine Staatsgründung noch ein Friedensvertrag später vorgesehen. Die Sogenannten „Volksvertreter“ haben das Volk eiskalt belogen, hintergangen, verraten und verkauft. Zudem ist- durch SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Kriegsgesetz von der US-Regierung für Deutschland) sowie durch Art. 53 der Haager Landkriegsordnung sämtliches Staats— und Volksvermögen der Deutschen beschlagnahmt. (siehe S. 84) Diese Gesetze gelten heute nach wie vor. Die Haager Landkriegsordnung von 1907 regelt alle Belange über Krieg und Frieden. Darunter angesiedelt ist das Europa-Kontrollratsrecht, welches die Besatzung des ganzen europäischen Kontinents erlaubt. Deshalb unterhalten die USA ihr Streitkräfteoberkommando für Europa, das USEU-COM, nach wie vor in Stuttgart, um die Herrschaft über Europa militärisch abzusichern und kreuzzugartig auszuweiten. Des Weiteren hatte die Regierung des Deutschen Reichs damals selbst auch nie kapituliert, sondern nur einzelne Teile der deutschen Wehrmacht. Die Kapitulationsurkunden der Deutschen Wehrmacht haben zwar die Kampfhandlungen beendet, aber nicht die Existenz des Deutschen Reiches. Das sind Fakten, die man nicht ignorieren darf.
Dass die Weimarer Verfassung nicht erloschen ist, zeigt Art. 140 des Grundgesetzes, welcher besagt: „[Recht der Religionsgemeinschaften; Glaubensfreiheit; Schutz von Sonn- und Feiertagen]
Die Bestimmungen der Artikel I36, 137, I38, I39 und I41 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
...und der auf die letzten Seiten des Grundgesetzes verweist, wo die jeweiligen Artikel der Weimarer Verfassung aufgeführt sind und die Religionsgemeinschaften (also maßgeblich die katholische Kirche) mit weitgehenden hoheitlichen Rechten und Machtbefugnissen ausgestattet werden.
Hier sei betont, dass ein Gesetz nicht auf ein anderes Gesetz verweisen oder es in sich integrieren kann, wenn das andere Gesetz (also hier die Weimarer Verfassung) keine Gültigkeit mehr hat! Doch die Frage, die wir uns hier stellen müssen ist, ob denn die Weimarer Verfassung tatsächlich Gültigkeit besitzt bzw. überhaupt jemals besaß? Nein, natürlich nicht! Wie ich vorhin bereits erwähnt hatte, war schon die Weimarer Republik unter Fremdverwaltung. Von einer frei zustandegekommenen Verfassung kann hier ganz bestimmt nicht gesprochen werden. Die Weimarer Republik ist damals nicht durch das Volk entstanden, sondern wurde am 9.11.1918, also nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, von Reichskanzler Max von Baden einfach dem Deutschen Kaiserreich illegal übergestülpt. Der damalige Kaiser wurde somit regelrecht „abgedankt“, und dieser ist ins Exil in die Niederlande geflüchtet. Der Erste Weltkrieg wurde nicht durch einen Friedensvertrag beendet. Es herrschte lediglich Waffenstillstand. Der Zweite Weltkrieg war dann die Fortsetzung des Ersten Weltkriegs, um die Ziele zur Zerschlagung Deutschlands zu vollenden. Nach 1945 hat man dem Deutschen Reich dann eine weitere Verwaltung völkerrechtswidrig übergestülpt‚ welche bis heute noch gilt. Aufgrund dieser Beschlagnahme des Kaiserreichs (Erstes Deutsches; Reich) hatte die Weimarer Republik somit auch nie staatliche Rechte besessen, und ihre Verfassung ist daher ebenfalls ungültig. Die einzige Verfassung, die heute noch überhaupt rechtmäßig Bestand haben kann, ist die des Deutschen Kaiserreichs von 1871.
Kurz noch einmal zurück zur BRD mit folgendem interessanten Aspekt: Wie es sich für ein Unternehmen gehört, werden die Schulden der BRD eben auch nicht hoheitlich-staatlich, sondern von einer Firma, nämlich der Bundesrepublik Deutschland Finzmzagentur GmbH in Frankfurt verwaltet, welche mit einem Stammkapital von nur rund 25.500 EUR haftet. Bei einer offiziellen „Staats“—Verschuldung von über zwei Billionen Euro klingt das wie ein schlechter Witz. Noch kurioser aber ist, dass diese Finanzagentur im Jahre 2000 aus der Berliner Firma CVU Systemhaus Abwicklungsgesellschaft mbH hervorging‚ die am 29.08.1990 in der DDR, also kurz vor der „Wiedervereinigung“, gegründet wurde. Hier hat — anscheinend von langer Hand geplant — eine „Firma“ eine bereits insolvente übernommen (also die BRD mit der DDR fusioniert), damit das (Schulden)-Spiel in die nächste Runde gehen konnte.(11b)